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Die Affäre Meili – Ein Whistleblower zwischen Moral und Milliarden

editor - 6. August 2018

Vor 21 Jahren schockierte seine Entdeckung die Schweiz und die Welt; ab Mitte August gibt es einen Film, eine Webstory und ein Buch: “Die Affäre Meili – Ein Whistleblower zwischen Moral und Milliarden”. Ein Film von Daniel von Aarburg und ein Buch von Patricia Diermeier Reichardt, publiziert von der Edition Docmine.

Filmpremiere

Die Filmpremiere findet am Donnerstag den 16.8. um 20.15 Uhr im Arthouse Le Paris in Zürich statt. Im Anschluss findet eine Podiumsdiskussion mit folgenden Gästen statt: Thomas Borer, Christoph Meili, Gila Blau und Herbert Winter. Moderation: Ursula Hürzeler. Die Premiere kann auch online mitverfolgt werden, siehe www.meili-story.ch. Am Sonntag den 19.8. gibts es um 11.00 Uhr im Piccadilly 1 mit der Carte Blanche eine zweite vorrführung zum halben Preis. “Die Affäre Meili” wird auserdem im Fernsehen gezeigt: am Donnerstag den 23. August um 20:05 Uhr auf SRF 1, und am Mittwoch den 29. August um 20:15 Uhr auf 3sat. Weitere Informationen und Trailer auf www.meili-story.ch.

Der Film

Der junge Wachmann und Familienvater Christoph Meili wurde vor über 20 Jahren über Nacht zum internationalen Medienstar im Skandal um nachrichtenlose Vermögen auf Schweizer Bankkonten. Meili rettet historisch brisante Bankakten vor dem Shredder und spielt sie jüdischen Organisationen zu. Der Fall Meili entwickelt sich in der Folge zum GAU für die Task-Force Schweiz-Zweiter Weltkrieg unter Sonderbotschafter Thomas Borer, der den lädierten Ruf der Schweiz in den USA aufpolieren soll. Meili und Borer, zwei Männer mit Karrieren, wie sie gegensätzlicher nicht sein könnten, ziehen Bilanz über ihr Tun in der grössten aussenpolitischen Krise der Schweiz seit dem 2. Weltkrieg und erzählen, welchen Preis sie persönlich für ihren Einsatz bezahlt haben. Ergänzt werden die Erinnerungen von Meili und Borer durch Einschätzungen und Analysen weiterer wichtiger Akteure von damals wie etwa Bundesrätin Ruth Dreifuss oder dem Nationalrat Christoph Blocher. Ebenfalls erstmals ausführlich zu Wort kommen die amerikanischen „Ankläger“ der Schweiz vor 20 Jahren wie Ex-Senator Alfonse D’Amato und Unterstaatssekretär Stuart Eizenstat.

Quelle: www.arthouse.ch/aktuell/filme/807/

Der “Fall Meili”

Meili arbeitete 1997 im Auftrag der Wache AG[1] bei der Schweizerischen Bankgesellschaft als Nachtwächter. Er beobachtete, dass zahlreiche Belege über Bankbeziehungen mit (wie er meinte) jüdischen Holocaust-Opfern für den Schredder bereitgestellt wurden. Die Vernichtung von Akten über solche nachrichtenlosen Vermögenswerte wurde in der Schweiz im Jahr zuvor verboten.[2] In der Nacht vom 8. zum 9. Januar 1997[3] nahm er einige dieser Belege aus den Bankräumlichkeiten zu sich nach Hause, um sie bald darauf Vertretern einer jüdischen Organisation zu übergeben. Diese übergaben die Dokumente sogleich der schweizerischen Kriminalpolizei. Die Presse berichtete am 14. Januar 1997 über den Vorfall.[4] Dabei wurde übersehen, dass die «geretteten» Akten aus den Jahren 1897 bis 1927 stammten[5] und somit nicht direkt mit nachrichtenlosen Vermögen in Zusammenhang stehen konnten. Die Staatsanwaltschaft des Kantons Zürich eröffnete darauf ein Strafverfahren gegen Meili[5] wegen Verstosses gegen das Bankgeheimnis[6], was in der Schweiz ein Offizialdelikt ist.[7] Der US-amerikanische Anwalt Ed Fagan kontaktierte Meili und bewog diesen, in die USA auszuwandern, wo er und seine Familie – unterstützt von Fagan und Senator Al D’Amato – in den Genuss eines erleichterten Einwanderungsverfahrens kamen bzw. politisches Asyl erhielten.[8][9] Laut einem amerikanischen Pressebericht sind Meili und seine Familie die einzigen Schweizer, die je in den Vereinigten Staaten politisches Asyl erhielten.[10] Am 13. Januar 1998 erhob Fagan in Meilis Namen Klage gegen die SBG und forderte eine Summe von 2,56 Milliarden US-Dollar. Der Vergleich der Schweizer Banken mit den Klägern im Verfahren um jüdische Vermögen bei Schweizer Banken in der Höhe von 1,25 Milliarden Dollar vom 13. August 1998 deckte auch Meilis Klage ab und beendete diese somit.[11] Ebenfalls 1998 wurde die Strafuntersuchung des Kantons Zürich gegen Meili mangels strafbaren Verhaltens eingestellt.[5]

Von https://de.wikipedia.org/wiki/Christoph_Meili übernommen unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“. [1-11] Für die Quellen siehe genannte Webseite.

Nachrichtlose Vermögen

Auf der Webseite www.meili-story.ch gibt es im Menü einen Link zu www.dormantaccounts.ch, das Schweizer Portal der Nachrichtenlosten Konten. Dort kann man nach rechtsmässigen Besitzern Nachrichtenloser Vermögen suchen. Vermögenswerte, bei denen kein Kundenkontakt mehr hergestellt werden kann, werden 10 Jahre lang nach dem letzten Kontakt als kontaktlos gekennzeichnet. Danach werden alle Daten, wenn ihr Wert CHF 500 übersteigt an eine zentrale Datenbank gemelden, wo nur der Bankenombudsman eine Suche durchführen kann. Danach gelten diese Verbindungen für weitere 50 Jahre als nachrichtenlos und werden anschliessend, 60 Jahre nach dem letzten Kundenkontakt, ein Jahr im Internet publiziert. Meldet sich innert der vorgegebenen Frist kein berechtigter Ansprecher, liefern die Banken die Vermögenswerte dem Staat (das heisst der Eidgenössischen Finanzverwaltung) ab. Die Frist beträgt ein Jahr und bei alten Guthaben, die bei Inkrafttreten der neuen Regelung schon seit über 50 Jahren nachrichtenlos waren, fünf Jahre. Vermögenswerte von höchstens CHF 500 werden nach 60 Jahren ohne Publikation dem Staat abgeliefert.

Quelle: www.swissbanking.org/de/themen/informationen-fuer-privatkunden/nachrichtenlose-vermoegen

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